Rerum Novarum
Die Enzyklika Rerum novarum thematisiert die soziale Not der Arbeiter und sieht als wesentliche Ursache das Denken und Handeln im Geiste eines ungezügelten Wirtschaftsliberalismus, wendet sich jedoch gleichzeitig gegen die vom Marxismus propagierten Lösungen der sozialen Frage (besonders den Klassenkampf).
Gefordert wird eine sich an den Prinzipien der Solidarität und der Subsidiarität orientierende staatliche Sozialpolitik. Privateigentum wird bejaht, das Recht der Arbeiter befürwortet, sich zur Durchsetzung ihrer Interessen zu organisieren.
Rerum novarum ist die erste Sozialenzyklika und das grundlegende Dokument der katholischen Soziallehre'. An ihre Grundgedanken knüpfte Papst Johannes Paul II. in der 1991 veröffentlichten Enzyklika Centesimus annus an und entfaltete diese vor dem Hintergrund heutiger Problemlagen.
Quelle am 7. Februar 2018: http://universal_lexikon.deacademic.com/291437/Rerum_novarum
Rerum novarum (übersetzt: neue Probleme) war die erste Sozialenzyklika der katholischen Kirche und als Reaktion auf die wachsenden sozialen Missstände und Unruhen im 19. Jahrhundert zu verstehen. Die Enzyklika (Lehrschreiben der Päpste) ist als Antwort auf die zunehmende Begeisterung für den Kommunismus zu sehen, der mit einer heftigen Kritik am Christentum und an der Religion insgesamt einherging.
Leo XIII hat in seiner Enzyklika wohl auch die Schriften von Bischof Ketteler aufgegriffen. Wenngleich sich Leo XIII eindeutig vom Kommunismus abgrenzte, so sind doch einige ganz wesentliche soziale Forderungen in Rerum novarum enthalten.
Die Enzyklika hatte seinerzeit übrigens für sehr viel Aufsehen gesorgt. Die Forderungen aus der Enzyklika RN sollen in Grundzügen nachfolgend dargelegt werden.
- Lohn: In RN wird ein menschenwürdiger, familiengerechter Lohn („Familienlohn“) gefordert, der die Mitarbeit der Mütter und Kinder (Kinderarbeit war in der Zeit der Industriellen Revolution weit verbreitet) überflüssig macht, ausreicht, um eine Familie ernähren zu können und dem Arbeiter die Möglichkeit zum Sparen eröffnet, um damit selbst Eigentum zu schaffen. Die Forderung nach einem Familienlohn war wohl die wichtigste und zentralste Forderung in RN.
- Eigentum: Das Recht auf Eigentum wird – in Abgrenzung zum Kommunismus, der im Privateigentum ein Grundübel sah – auf Grund des Naturrechts gefordert. Dabei wird auch an Eigentum von Produktionsmittel gedacht, was Grundlage für den Wirtschaftsliberalismus ist. Der Kommunismus Marx’scher Prägung forderte dagegen die entschädigungslose Enteignung durch Staat und Gesellschaft.
- Selbsthilfe: Für die Industriebarbeiter wird das Recht auf Selbsthilfeeinrichtungen und –organisationen (Koalitionsrecht) gefordert. Diese Forderung (später in Gewerkschaften realisiert) beruht auf dem so genannten Solidaritätsprinzip und wendet sich gegen den Alleinvertretungsanspruch der Parteien und gegen die Übermacht der Industriebosse. Das Koalitionsrecht wird als Menschenrecht bezeichnet.
- Solidarität: Der Stärkere wird zur Hilfe für den Schwächeren nach Kräften verpflichtet.
- Staat: Vom Staat wird für die benachteiligten und gewiss auch ausgebeuteten Industriearbeiter eine Schutz- und Fürsorgepflicht eingefordert (vgl. Sozialversicherungswesen, das schon Bismarck eingeführt hat). Der Staat wird also nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Dem Staat wird also die Pflicht zur Intervention (Schutzgesetze, Sozialversicherungsmaßnahmen) auferlegt.
Quelle am 7. Februar 2018: http://www.bsbzarchiv.de/unterricht/sozialenzykliken.htm
Die englischsprachige Fassung der Enzyklika ist hier veröffentlicht.